
Ein Vertrag im Sinne des Völkerrechts ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“. Völkervertragsrecht stellt neben Völkergewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen „heute die wichtigste Rechtsq...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrechtlicher_Vertrag

Mit völkerrechtlichem Vertrag, wird ein Vertrag zwischen Subjekten des Völkerrechts bezeichnet. Sind nur zwei Völkerrechtssubjekte beteiligt spricht man von bilateralen, bei mehreren von multilateralen Verträgen. Ein völkerrechtlicher Vertrag wirkt nur zwischen den Vertragschließenden. D.h. für Nichtunterzeichnerstaaten entstehen aus diesen ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/voelkerrechtlichervertrag.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.